Similia similibus curentur – Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt.
Die Homöopathie stellt ein eigenständiges Behandlungsverfahren dar mit einem eigenen und umfassenden Konzept von Gesundheit, Krankheit und Heilung.
In jedem Menschen waltet die so genannte Lebenskraft, die alle Funktionen auf der körperlichen, emotionalen und psychischen Ebene reguliert. Sie ist stets bemüht, den Menschen in einer harmonischen inneren Ordnung zu halten. Wenn ihr dies aufgrund von schädigenden Einflüssen nicht gelingt, können auf allen Ebenen des Menschen Symptome und Befunde entstehen, die einen ganz spezifischen Eindruck von der Störung der Lebenskraft ergeben.
Umgekehrt kann die Lebenskraft durch eine gezielte Anregung, zum Beispiel durch eine homöopathische Arznei, wieder dazu befähigt werden, die unterschiedlichen Beschwerden in den verschiedenen Bereichen zu überwinden.
Um das passende homöopathische Arzneimittel zu finden, ist es erforderlich, alle Befindlichkeitsstörungen bzw. Veränderungen im körperlichen und seelischen Bereich, die Hintergründe und Lebensumstände, alle Befunde und alle individuellen Wesensmerkmale genau zu erfassen und mit dem geprüften Wissen über die homöopathischen Arzneien zu vergleichen.Dazu dienen ein ausführliches Gespräch, das 1 bis 2 Stunden dauern kann (die sogenannte Homöopathische Erstanamnese) und eine sorgfältige Beobachtung bzw. Untersuchung. Danach wird das passende Arzneimittel gesucht. Ist dieses gefunden, wird es je nach Erkrankung einmal oder mehrmals verabreicht und die Reaktion auf das verabreichte Arzneimittel beurteilt.
Der Verlauf wird in Folgegesprächen sorgfältig untersucht, um die Wirkung der Arznei zu beurteilen. Oft kann die gleiche Arznei einige Male wiederholt werden, und sie erzielt immer wieder eine gute Wirkung. Wenn die eingangs gewählte Arznei doch nicht gepasst hat und eine Verbesserung der Symptome ausblieb oder wenn sich die Symptome bzw. das Befinden im Verlauf einer erfolgreichen Behandlung verändern, muss auf eine andere Arznei gewechselt werden. Bei akuten Beschwerden vermag die Homöopathie ausgesprochen schnell zu helfen. Oft sind ein kürzeres Gespräch und eine einmalige Arzneimittelgabe ausreichend. Hingegen sind bei lange bestehenden Beschwerden oder tiefer liegenden Ursachen eine ausführliche Behandlung erforderlich und eine längerer Behandlungsverlauf zu erwarten. Ziel ist aber immer die vollständige Heilung.
Wie häufig und nach welcher Zeit das Arzneimittel wiederholt wird, wird stets individuell und anhand des Verlaufs entschieden und ist in erster Linie von der gewählten Potenz der Arznei abhängig. Bei den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe werden die Kosten für diese Behandlungsformen in der Regel problemlos erstattet. Bei der Beihilfe bleibt teilweise ein kleiner Selbstbehalt übrig. Wenn Sie eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sicherheitshalber vorher prüfen, ob und in welcher Höhe Ihre Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.
Der reguläre Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthält keine Homöopathie.
Jedoch gibt es Verträge des Zentralvereins homöopathischer Ärzte mit vielen BKKs, IKKs, dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Techniker Krankenkasse (Verträge zur Integrierten Versorgung Homöopathie, IV-Vertrag). Diesen Verträgen bin ich angeschlossen, so dass ich die homöopathischen Leistungen gemäß dieser Verträge direkt mit den entsprechenden Krankenkassen abrechnen kann. Somit gibt es für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ärztliche Leistungen in der Homöopathie kostenfrei zu erhalten, wenn Sie in bei einer der beteiligten Krankenkassen versichert sind. Ein Wechsel in eine solche Krankenkasse ist in der Regel problemlos möglich.
Weitere Informationen zur Homöopathie finden Sie auf meiner Homepage unter „Downloads“ oder im Internet unter www.welt-der-homoeopathie.de.