Die Kraft der Selbstheilung

Naturheilverfahren im engeren Sinn sind Maßnahmen, die natürlichen Ursprungs sind und die individuellen körpereigenen Ordnungs- und Selbstheilungskräfte anregen. Zu ihnen gehören die Hydro- und Thermotherapie (die Anwendung von Wasser sowie Kälte- und Wärmereize), die Bewegungstherapie einschließlich der Atemtherapie, die Ernährungstherapie und die Ordnungstherapie.
Im weiteren Sinne gehören die Pflanzenheilkunde (Phytotherapie), die Mikrobiologische Therapie, die Enzymtherapie, die verschiedenen Massageverfahren, die Physiotherapie, die Reflexzonentherapien und die ausleitenden Verfahren (wie z. B. das Schröpfen) dazu. Sie sind zwar natürlichen Ursprungs, unterscheiden sich jedoch von der ersten Gruppe dadurch, dass zum einen die Patientin oder der Patient eher passiv ist und der aktive, heilsame Impuls von außen kommt und zum anderen die Wirkung oft eher befund- oder symptomorientiert ist.
Und schließlich werden oft auch Verfahren dazu gezählt, die mit der eigentlichen Definition eher weniger zu tun haben, da der natürliche Ursprung nicht direkt gegeben ist, wie beispielsweise bei der Elektro- und Ultraschalltherapie und der Neutraltherapie.

 

Diese Naturheilverfahren bieten wir Ihnen in unserer Praxis an:

  • Pflanzenheilkunde (Phytotherapie)
  • Komplexmittel-Homöopathie
  • Mikrobiologische Therapie
    vor allem der Scheide und in geringerem Umfang auch des Darmes
  • Enzymtherapie
  • Ordnungstherapie
    insbesondere mit einer Beratung zur gesunden Ernährung
  • Lokalbehandlung im Rahmen der Neuraltherapie

 

Diese Naturheilverfahren können wir in die Behandlung einbauen, wobei die Anwendungen bei Ihnen zu Hause oder bei Kooperationspartnern stattfinden:

  • Hydro- und Thermotherapie (die Anwendung von Wasser sowie Kälte- und Wärmereize)
  • Bewegungstherapie einschließlich der Atemtherapie
  • Manuelle Lymphdrainage, Klassische Massage, Bindegewebsmassage, Kolonbehandlung, Narbenmassage
  • Krankengymnastik
  • Reflexzonentherapie am Fuß
  • Elektro- und Ultraschalltherapie, Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS)
  • Mikrobiologische Therapie des Darmes

Die Kosten für diese Behandlungen müssen gesetzlich Versicherte in der Regel selbst tragen. Zum einen weil manche Therapieverfahren generell nicht erstattungsfähig sind, wie beispielsweise die Pflanzenheilkunde und die Reflexzonentherapie am Fuß. Zum anderen sind manche Verfahren zwar erstattungsfähig, aber so eng von den Krankenkassen budgetiert, dass in einer gynäkologischen Praxis die Verordnungsmöglichkeiten sehr, sehr begrenzt sind. Erstattungsfähig in engen Grenzen sind Manuelle Lymphdrainagen bei chronischen Lymphabflussstörungen bei bösartigen Erkrankungen, Krankengymnastik bei Harninkontinenz und Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS).

Die Verordnung von Physiotherapie in der kassenärztlichen Versorgung ist geregelt in den Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittelrichtlinie) und im 2. Teil der Richtlinien: Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen (Heilmittelkatalog).