Die schulmedizinische Therapie beruht hauptsächlich auf folgenden Möglichkeiten:

Medikamente
  • Hormone
    In der schulmedizinischen Therapie werden oft Hormone eingesetzt. Sie können beispielsweise zur Zyklusregulierung bei Zyklusstörungen, zur Verhütung, zur Behandlung von schmerzhaften Periodenblutungen, beim Prämenstruellen Syndrom, beim Brustspannen, bei der Endometriose, in der Kinderwunschbehandlung, zur Therapie in und nach den Wechseljahren und bei manchen Krebserkrankungen eingesetzt werden.
    Je nach Erkrankung können wir dabei manchmal auswählen, ob naturidentische Hormone oder pharmazeutische Hormonpräparate zum Einsatz kommen.

  • Antibiotika
    Antibiotika und vergleichbare Medikamente sind ein Segen, ihr Einsatz ist sehr erfolgreich und sie haben unzählige Menschenleben gerettet. Dennoch sind sie nicht das Allheilmittel, und ihr Einsatz sollte sorgfältig ausgewählt werden. Bei der Verordnung wähle ich sie so aus, dass sie effizient wirken und dennoch möglichst gut vertragen werden, wenig Neben- und Folgewirkungen haben und so kurz wie möglich eingenommen werden müssen.

  • Schmerzmittel
    Die Verordnung von Schmerzmitteln ist keine Behandlung einer Erkrankung, sondern lediglich des Symptoms Schmerz. Dennoch können sie bei einer Erkrankung helfen, diese besser in das Leben zu integrieren oder die Zeit zu überbrücken, bis andere Maßnahmen helfen. Dies trifft insbesondere bei der schmerzhaften Periode zu. Hier sind Ibuprofen, Naproxen und Voltaren besser als ASS (Aspirin) und Paracetamol. Manchmal werden Schmerzmittel nach einer Operation gebraucht.

  • Impfungen
    Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes gibt Empfehlungen heraus, für wen welche Impfung sinnvoll ist (Impfempfehlungen der STIKO). Der Sinn einer Impfung, ihre Risiken und die Verträglichkeit einer Impfung sollten in einem individuellen Beratungsgespräch besprochen werden.
In der Frauenheilkunde sind besonders folgende Impfungen erwähnenswert:

    • Röteln-Impfung:
      Frauen, die schwanger werden wollen, sollten einen Schutz vor einer Röteln-Infektion haben
    • HPV-Impfung:
      Die STIKO empfiehlt alle Mädchen im Alter von 12 – 17 Jahren gegen HPV zu impfen. Frauen, diesem Zeitpunkt keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren.
    • Grippe-Impfung:
      Alle Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.
    • Hepatitis B:
      Frauen mit Sexualkontakten zu Menschen, die mit dem Hepatitis-B-Virus infiziert sind (HBsAg-Träger) und Frauen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z. B. häufig wechselnde Sexualpartner)
  • Operationen
    Obwohl ich in meiner klinischen Facharztausbildung den größten Teil der Operationen kennengelernt und selbst durchgeführt habe, operiere ich selbst nicht mehr. Sollte bei Ihnen eine Operation sinnvoll oder unumgänglich sein, überweise ich Sie in eine Klinik, in der Sie – je nach Art und Umfang des Eingriffs - ambulant oder stationär operiert werden können. Ich arbeite mit allen Kliniken in Wiesbaden zusammen, aber auch mit entfernt gelegenen Häusern und Operateuren, wenn eine spezielle Kompetenz hilfreich oder gewünscht ist.
    Dies hat für Sie den Vorteil, dass wir gemeinsam diejenige Klinik auswählen können, die für Ihren speziellen operativen Eingriff bzw. Ihre individuelle Erkrankung und Wünsche über eine besondere Kompetenz verfügt. Oder Sie können eine Klinik nach ganz eigenen individuellen Kriterien auswählen.

  • Verhütung
    Die Methoden, eine Schwangerschaft zu verhüten, unterscheiden sich u. a. in ihrer Sicherheit. Zu den sicheren Methoden zählen die hormonellen Maßnahmen und die Spiralen. Aber auch die eher nicht so sicheren Methoden können in bestimmten Lebensphasen die genau richtigen sein. Hier kann eine individuelle Beratung eine große Hilfe sein. Ich verordne die Pille (hier gibt es neben den unterschiedlichen Zusammensetzungen und den daraus resultierenden Zusatznutzen auch sehr große Preisunterschiede), den Nuva-Ring, die Dreimonatsspritze, die Hormonspirale und die Kupferspirale. Das Hormonstäbchen (Implanon), das in den Oberarm eingesetzt wird, verordne ich nicht, da ich aufgrund seiner Nebenwirkungen und Komplikationen nicht von ihm überzeugt bin. Weitere unabhängige Informationen zur Verhütung finden sie bei der Zentrale für gesundheitliche Aufklärung (hier).

  • Physiotherapie
    Die Einsatzmöglichkeiten der Physiotherapie sind vielfältig. Ihre Anwendung ist aber durch die Krankenkassen eng budgetiert, so dass in einer gynäkologischen Praxis die Verordnungsmöglichkeiten sehr begrenzt sind. Erstattungsfähig in engen Grenzen sind Manuelle Lymphdrainagen bei chronischen Lymphabflussstörungen bei bösartigen Erkrankungen, Krankengymnastik bei Harninkontinenz und Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS) bei Schmerzen wie beispielsweise bei Endometriose.
    Die Verordnung von Physiotherapie in der kassenärztlichen Versorgung ist geregelt in den Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittelkatalog) und im 2. Teil der Richtlinien: Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen (Heilmittelkatalog Teil 2).

  • Psychosomatische Grundversorgung / Psychosomatik / Einleitung einer Psychotherapie
    Auch in der Schulmedizin kennt man die Wechselwirkungen zwischen Psyche, Seele und Körper. Der Körper kann eigenständig auf gegenwärtige und vergangene Lebensumstände reagieren und damit zeigen, wo etwas nicht in gesunder Ordnung ist. Nicht selten entziehen sich diese Vorgänge der Seele (emotionales Bewusstsein oder Gefühlwelt) und mehr noch dem psychischen und geistigen Bewusstsein. Hier kann eine Selbstreflexion hilfreich sein, die den ganzen Menschen betrifft, und über Kommunikation geschieht. Kommunikation sowohl mit sich selbst, mit Ihrem Inneren und mit teilweise zunächst verborgen Einflüssen, Empfindungen und Informationen, als auch mit der Außenwelt. Die Gesamtheit dieser Verfahren nennt man innerhalb der Schulmedizin unglücklicher Weise „Psychotherapie“. Die Psychotherapie ist nicht die Therapie der Psyche, sondern die Behandlung des ganzen Menschen mittels psychologischer Methoden der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

  • Einleitung einer ambulanten oder stationären Rehabilitation
    Durch meine langjährigen Erfahrungen als Oberarzt und Chefarzt in einer gynäkologischen Rehabilitationsklinik bin ich mit den Möglichkeiten der Rehabilitation gut vertraut.
    Für eine Patientin kann es hilfreich sein, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu beantragen, wenn infolge einer Krankheit oder Behinderung deren berufliche Leistungsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
    Für Erkrankungen aus der Frauenheilkunde kommen sowohl gynäkologische als auch psychosomatische Rehabilitationen in Betracht. Die gynäkologische Rehabilitation ist möglich als Anschlussrehabilitation (AHB) direkt nach einer komplizierten Operation oder bei einer Krebserkrankung und wird vom Sozialdienst der Klinik eingeleitet. In manchen Fällen kann eine Rehabilitation auch unabhängig von einer Operation beantragt und durch die Rentenversicherung oder die Krankenkasse genehmigt werden.
    Eine psychosomatische Rehabilitation finde ich sinnvoller bei Chronifizierung, Traumatisierung (z.B. zurückliegender Missbrauch) und eher psychisch/seelischen Beschwerden bzw. Erkrankungen (z. B. bei einer depressiver Symptomatik oder einem Burn-out). Eine psychosomatische Rehabilitation kann abgelehnt werden, wenn vorher noch keine ambulante Psychotherapie stattgefunden hat.
    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung (hier).